EFFIZIENZHAUS KFW 55 UND EFFIZIENZHAUS KFW 70.
Gemäß dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energie in Verbindung mit der
Anforderung an die Nutzung von Erneuerbaren Energien unterliegen KFW 55 und KFW 70 Häuser strengen Reglements. Um für
den Bau Ihres Massivhauses einen zinsgünstigen Kredit von der Kfw-Förderbank zu erhalten, müssen strenge Auflagen erfüllt sein.
Was wird gefördert?
Das KFW-Programm fördert den Neubau bzw. Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern 55 und 70.
Was ist ein Effizienzhaus nach KFW 55 / KFW 70 Standard?
Effizienzhäuser nach Kfw-Standard definieren sich aus dem Primärenergiebedarf des Gebäudes gem. der Energieeinsparverordnung
(EnEv 2009). KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von 55 % und den Transmissionswärmeverlust
von 70 % der Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der
EnEV 2009 nicht überschreiten.
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von 70 % und den Transmissionswärmeverlust
in Höhe von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Wie wird gefördert?
Das KFW 70 Darlehen (Förderprogramm 154) Vorraussetzungen Förderprogramm Nr. 154
Mit dem Programm werden der Ersterwerb bzw. der Kauf von Wohnungen und Häuser, welche dem KfW 70 Standard entsprechen, gefördert. Das Haus heißt nun "KfW Effizienzhaus 70". Das Förderprogramm gehört zu der Gruppe "Energieeffizient Bauen".
Die "70" steht für 70% der nach der aktuellen EnEV zulässigen Höchstwerte, welche nicht überschritten werden dürfen.
Der Förderbetrag ist auf 100% der förderfähigen Kosten und maximal 50.000€ begrenzt. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger (dem KfW 60 Darlehen) erfolgt nun eine Auszahlung zu 100% (voher nur 96%).
Sollten Sie ein Haus mit 2 Wohneinheiten (z.B. ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) bauen, so kann der Darlehensbetrag auf 100.000€ verdoppelt werden.
Erfreulich ist, dass weiterhin eine unbegrenzte Sondertilgung (100%) möglich ist - Sie können das Darlehen jeder Zeit teilweise oder auch komplett zurückführen - ohne Vorfälligkeitsentschädigung oder sonstigen Strafgebühren.
Abhängig von der Gesamtlaufzeit (nicht Zinsbindung!) - es sind bis zu 30 Jahre möglich - des Darlehens besteht die Möglichkeit neben dem obligatorischen ersten tilgungsfreien Anlaufjahr eine tilgungsfreie Zeit von bis zu fünf Jahren zu vereinbaren.
Wichtig: Bei diesem Programm muss der Antrag bereits vor Beginn der Baumaßnahme bzw. Unterzeichnung des Kaufvertrages gestellt werden.
Auch bei dieser Variante bekommen Sie den besten Zinssatz - entweder vom Tag des Antragseinganges oder vom Tag der Kreditentscheidung.
Die Zahlung der Zins- und Tilgungsrate erfolgt quartalsweise.
Das KFW 55 Darlehen (Förderprogramm 153) Mit diesem Programm aus der Reihe "Energieeffizient Bauen" werden Häuser und Wohnungen nach dem
KfW Effizienzhaus 55 Standard sowie Passivhäuser gefördert.
Darlehensnehmer erhalten zinsverbilligte Darlehen von bis zu 50.000€ pro Wohneinheit, jedoch maximal 100% der Kosten, die zur Erreichung des KfW 55 Standards benötigt wurden.
So können für ein Zweifamilienhaus beispielsweise bis maximal 100.000€ beantragt werden.
Durch die zehnjährige Zinsbindung wird genügend Sicherheit geboten, das uneingeschränkte Sondertilgungsrecht (100%) sorgt aber gleichfalls für größtmögliche Flexibilität.
Der Kreditbetrag wird zu 100% ausbezahlt, d.h. es fällt kein Disagio und keine sonstigen Gebühren an.
Je nach gewählter Laufzeit - es sind bis zu 30 Jahre möglich - sind tilgungsfreie Zeiten von bis zu 5 Jahren möglich - dies sorgt für eine geringere Belastung in den ersten Jahren. Dies kann gerade bei Paaren in Elternzeit oder anderen Darlehensnehmern, die garantierte Gehaltssteigerungen in den nächsten Jahren in Aussicht haben (z.B. Beamte), sinnvoll sein.
Unabhängig von der gewählten Laufzeit ist ein tilgungsfreies Anlaufjahr Pflicht.
Im Gegensatz zu den üblichen Rückzahlungsmodalitäten der Hausbanken werden die Annuitäten der Kreditanstalt für Wiederaufbau vierteljährlich bezahlt.
Sie sollten darauf achten das der Antrag vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.
Für welche Variante soll ich mich entscheiden?
Welche Variante bei Ihrem Bauvorhaben in die nähere Auswahl kommt ist in der Regel nicht pauschal zu beantworten. Viele verschiedene Parameter, wie
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Größe des Hauses
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Volumen des Baukörpers
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Lage des Hauses bezogen auf die Himmelsrichtung
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Voll-Unterkellert, Teil-Unterkellert oder Gründung auf Bodenplatte
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Anordnung und Größe der Fenster
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Erker, Giebel oder Gauben
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Dachformen und Größe des Dachs
um nur einige zu nennen, spielen hier eine nicht unerhebliche Rolle.
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen ersten Überblick welche Energieformen und welche Kombinationsmöglichkeiten in einem KFW 55 oder KFW 70 Haus zum Einsatz kommen können:
Die PRO FUTURE MASSIVHAUS setzt schon seit vielen Jahren auf "Erneuerbare Energie". Wir haben für Sie unterschiedliche Pakete, die problemlos ein Effizienzhaus nach KFW 70 oder sogar KFW 55
Standard erreichen, zusammen gestellt. Unsere Architekten beraten Sie gerne zum Thema "Erneuerbare
Energie", Effizienzhaus 70 und Effizienzhaus 55 und erarbeiten Ihnen hierzu gerne ein unverbindliches Angebot, dass alle erforderlichen Parameter enthält.
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